Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hochstern Installationen e.U. · Stand: Januar 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Hochstern Installationen e.U. (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber Verbrauchern und Unternehmern (nachfolgend „Auftraggeber"), sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

§ 1 Geltungsbereich

  1. 1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über Installations-, Wartungs-, Reparatur- und Sanierungsleistungen im Bereich Gas, Wasser, Heizung und Badsanierung.
  2. 1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  3. 1.3 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Wien.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

  1. 2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. 2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
  3. 2.3 Fixpreisangebote sind verbindlich für den darin beschriebenen Leistungsumfang. Änderungen des Leistungsumfangs werden gesondert vereinbart und berechnet.
  4. 2.4 Kostenvoranschläge sind kostenlos. Bei gravierenden Abweichungen (mehr als 15 % des Kostenvoranschlags) informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber vorab.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. 3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  2. 3.2 Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Leistungserbringung fällig und zahlbar ohne Abzug, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
  3. 3.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (für Verbraucher: 4 %) sowie Mahnspesen zu verrechnen.
  4. 3.4 Notdienstleistungen (24/7) können Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge beinhalten, die dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt werden.
  5. 3.5 Bei Materiallieferungen kann eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes vereinbart werden.

§ 4 Leistungserbringung und Termine

  1. 4.1 Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den geltenden ÖNORMEN und ÖVGW-Richtlinien.
  2. 4.2 Vereinbarte Termine sind Richtwerte. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Materiallieferengpässe oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände berechtigen nicht zur Auftragsauflösung.
  3. 4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer rechtzeitig über alle für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Umstände zu informieren (z.B. Lage von Leitungen, Zustand der Anlage).
  4. 4.4 Zugang zum Einsatzort und notwendige Hilfsleistungen (z.B. Parkplatz, Zugang zu Keller und Heizungsraum) sind vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellen.

§ 5 Gewährleistung und Garantie

  1. 5.1 Der Auftragnehmer gewährt auf erbrachte Werkleistungen die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Abnahme (für Verbraucher gem. § 933 ABGB).
  2. 5.2 Die Gewährleistung umfasst ausschließlich Mängel, die auf die Ausführung durch den Auftragnehmer zurückzuführen sind. Mängel durch normale Abnutzung, unsachgemäße Bedienung oder Eingriffe Dritter sind ausgeschlossen.
  3. 5.3 Für verwendete Materialien und Ersatzteile gilt die Gewährleistung des jeweiligen Herstellers, mindestens jedoch 2 Jahre.
  4. 5.4 Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu melden. Offensichtliche Mängel sind spätestens bei der Abnahme zu rügen.
  5. 5.5 Im Rahmen der Gewährleistung ist der Auftragnehmer zunächst zur Verbesserung oder zum Austausch (Nacherfüllung) berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Preisminderung oder Wandlung verlangen.

§ 6 Haftung

  1. 6.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  2. 6.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt und auf den Auftragswert beschränkt.
  3. 6.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
  4. 6.4 Der Auftragnehmer ist ausreichend haftpflichtversichert. Auf Anfrage wird ein Nachweis über den Versicherungsschutz ausgehändigt.

§ 7 Abnahme

  1. 7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die fertiggestellten Leistungen unverzüglich nach Fertigstellungsmeldung abzunehmen.
  2. 7.2 Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ohne Angabe wesentlicher Mängel, gilt die Leistung nach Ablauf von 14 Tagen als abgenommen.
  3. 7.3 Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist und wird die Schlussrechnung fällig.

§ 8 Kündigung und Rücktritt

  1. 8.1 Der Auftraggeber kann vor Beginn der Leistungserbringung kostenlos stornieren. Nach Beginn der Arbeiten ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen und Materialkosten sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung zu verrechnen.
  2. 8.2 Verbrauchern steht gem. § 11 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) bei Vertragsabschluss außerhalb von Geschäftsräumen ein 14-tägiges Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn mit der Ausführung begonnen wurde und der Verbraucher zugestimmt hat.
  3. 8.3 Beide Vertragsparteien können aus wichtigem Grund fristlos vom Vertrag zurücktreten.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. 9.1 Gelieferte Materialien und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
  2. 9.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, vorbehaltenes Material weiterzuveräußern oder zu verpfänden.

§ 10 Datenschutz

  1. 10.1 Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter hochstern.at/datenschutz/.
  2. 10.2 Zur Auftragsabwicklung notwendige Daten werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. 11.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
  2. 11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.
  3. 11.3 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Wien. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Verträgen mit Unternehmern ist Wien-Innere Stadt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.
  4. 11.4 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

Hochstern Installationen e.U.

Grillgasse 35 · 1110 Wien · Tel: 01 / 208 00 82 · office@hochstern.at
Stand: Januar 2026 · Änderungen vorbehalten