GK71 Überprüfung

Die Wartung und Überprüfung von Gasanlagen unterliegt verschiedenen Gesetzen und Normen. Hier sind die wesentlichen Anforderungen zusammengefasst:

Gemäß den „Regeln der ÖVGW Kunden-Erdgasanlagen“ (Richtlinie G K71 und G K72) müssen Gasgeräte innerhalb der vom Hersteller festgelegten Intervalle oder bei erkennbaren Funktionsstörungen von autorisiertem Fachpersonal gewartet werden. Dieses Fachpersonal kann Servicetechnikerinnen bzw. Servicetechniker des Geräteherstellers oder speziell geschultes Personal für die jeweilige Gerätemarke/Type sein. Die Wartung sollte zumindest folgende Punkte umfassen:

  • Überprüfung der ordnungsgemäßen Montage und des Zustands des Geräts
  • Allgemeine Funktionskontrolle
  • Inspektion aller schalt- und sicherheitsrelevanten Teile
  • Reinigung des Gasbrenners, des Wärmetauschers und des Abgaswegs des Geräts

Wenn keine festen Wartungsintervalle vorgegeben sind, sollte eine zustandsorientierte Wartung durchgeführt werden. Im Allgemeinen wird ein Wartungsintervall von 2 Jahren empfohlen. Bei Gasgeräten mit Strömungssicherung sollte aufgrund der Möglichkeit des Abgasaustritts in den Aufstellungsraum ein Intervall von höchstens 2 Jahren eingehalten werden, es sei denn, es erfolgt eine andere Überprüfung der Gasgeräte (z.B. Emissionsmessung) in diesem Zeitraum.

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Termingerechte Ausführung


Wir gewährleisten eine termingerechte Ausführung aller Projekte, um sicherzustellen, dass unsere Kunden ihre Lösungen so schnell wie möglich haben.

Lösungsorientiert


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