Ein Brief der Hausverwaltung, ein Hinweis beim Thermentausch oder eine Rückfrage der Versicherung – und plötzlich steht die Abkürzung GK71 im Raum. Viele Wiener Haushalte verwechseln sie mit der jährlichen Thermenwartung oder der Abgasmessung. Tatsächlich ist die GK71-Überprüfung etwas ganz anderes: Sie prüft nicht Ihr Gasgerät, sondern die Gasleitung dahinter – vom Gaszähler bis zum Anschluss jedes einzelnen Geräts. Und sie ist die einzige der drei Prüfungen, die im Schadensfall über Ihren Versicherungsschutz mitentscheidet.
Was ist die GK71-Überprüfung?
Die GK71-Überprüfung ist die wiederkehrende Prüfung der gesamten Gasinstallation nach der ÖVGW-Richtlinie G K71. Der Fachbetrieb kontrolliert dabei, ob Ihre Gasleitungen dicht sind und sich in einem ordnungsgemäßen, sicheren Zustand befinden. Der Hintergrund ist einfach: Gasleitungen altern. Verschraubungen setzen sich, Dichtungen werden spröde, Leitungen in Feuchträumen korrodieren. Kleinste Undichtigkeiten bleiben dabei über Jahre völlig unbemerkt – sie riechen Sie nicht, und Ihre Therme läuft weiter, als wäre nichts.
Geprüft wird unter anderem:
- Sichtprüfung aller zugänglichen Gasleitungen, Armaturen und Verschraubungen.
- Dichtheitsprüfung des gesamten Gasleitungsnetzes in der Wohnung bzw. Liegenschaft.
- Gaszähler und Absperreinrichtungen – sitzen sie richtig, sind sie funktionsfähig und erreichbar?
- Funktionsprüfung der Gasgeräte (Therme, Gasherd, Durchlauferhitzer).
- Belüftung und Abgasführung der Aufstellräume.
- Dokumentation aller Befunde im offiziellen Prüfprotokoll.
GK71, Thermenwartung, Abgasmessung – der Unterschied
Das ist der Punkt, an dem die meisten Missverständnisse entstehen. Die drei Prüfungen haben unterschiedliche Prüfgegenstände, unterschiedliche Intervalle und unterschiedliche Zwecke:
- Thermenwartung – das Gerät. Reinigung von Brenner und Wärmetauscher, Kontrolle von Anlagendruck, Ausdehnungsgefäß und Sicherheitsventil. Empfohlen bzw. herstellerseitig gefordert jährlich. Zweck: Betriebssicherheit, Effizienz, Garantieerhalt.
- Abgasmessung – die Verbrennung. Messung der Abgaswerte und der Verbrennungsqualität, meist im Zuge der Wartung. Zweck: sichere Abgasführung und Einhaltung der Grenzwerte.
- GK71-Überprüfung – die Leitung. Dichtheit und Zustand der gesamten Gasinstallation zwischen Zähler und Gerät. Intervall abhängig von der Anlage, in der Regel alle 4 bis 12 Jahre. Zweck: Schutz vor Gasaustritt, rechtlicher Nachweis.
Kurz gesagt: Die Wartung hält Ihre Therme am Laufen. Die GK71-Überprüfung stellt sicher, dass auf dem Weg dorthin kein Gas verloren geht. Eine ersetzt die andere nicht – auch dann nicht, wenn Ihre Therme brandneu ist.
Wer muss die Überprüfung beauftragen?
In Wiener Zinshäusern und Eigentumsanlagen ist die Zuständigkeit die häufigste Streitfrage. Als Faustregel gilt:
- Hausverwaltung / Eigentümergemeinschaft: für die allgemeinen Teile der Gasanlage – Steigleitungen, Verteilung, Zählerplatz.
- Wohnungseigentümer: für die Gasleitung ab dem Zähler innerhalb der eigenen Wohnung.
- Mieter: in der Regel nicht zuständig – es sei denn, der Mietvertrag überträgt die Wartung und Überprüfung der Geräte und Anschlüsse ausdrücklich.
Wenn Sie unsicher sind, wer zahlt: Klären Sie das vor dem Termin schriftlich mit der Hausverwaltung. Das kostet eine E-Mail und erspart im Nachhinein eine unangenehme Diskussion über die Rechnung.
Wann ist eine Überprüfung fällig?
Ein fixes Datum für alle gibt es nicht – das Intervall hängt von Art, Alter und Ausführung Ihrer Gasinstallation ab und liegt üblicherweise zwischen 4 und 12 Jahren. Unabhängig vom laufenden Intervall ist eine Überprüfung immer dann Thema, wenn sich an der Anlage etwas ändert:
- Nach einem Thermentausch oder dem Anschluss eines zusätzlichen Gasgeräts.
- Nach Umbauten an der Gasleitung, etwa im Zuge einer Küchen- oder Badsanierung.
- Nach längerem Leerstand der Wohnung oder nach Wiederinbetriebnahme einer stillgelegten Anlage.
- Beim Kauf oder Verkauf einer Wohnung – ein aktuelles Prüfprotokoll ist ein starkes Argument und schützt beide Seiten.
- Wenn Sie schlicht nicht wissen, wann zuletzt geprüft wurde – das ist bei Wiener Altbauwohnungen eher die Regel als die Ausnahme.
Ablauf: So läuft der Prüftermin ab
- 1. Terminvereinbarung telefonisch oder über das Anfrageformular – wir stimmen den Zeitpunkt auf Ihre Verfügbarkeit ab.
- 2. Sicht- und Dichtheitsprüfung der gesamten Gasinstallation durch unseren ÖVGW-zugelassenen Techniker, üblicherweise in ein bis zwei Stunden.
- 3. Befundbesprechung: Sie erfahren sofort vor Ort, ob und welche Mängel vorliegen und wie dringend sie sind.
- 4. Mängelbehebung – falls nötig, direkt durch uns; bei kleineren Punkten oft im selben Termin.
- 5. Prüfprotokoll als rechtsgültiger Nachweis für Versicherung, Vermieter und Behörde.
So sparen Sie sich einen zweiten Termin: Sorgen Sie dafür, dass alle Gasgeräte, Absperrhähne und der Zählerkasten frei zugänglich sind. Der Gashahn hinter dem Küchenkasten und die Therme im vollgeräumten Abstellraum sind der häufigste Grund, warum die Prüfung nicht abgeschlossen werden kann.
Was kostet die GK71-Überprüfung in Wien?
Anders als bei der Thermenwartung, die wir zum Fixpreis von € 159 anbieten, lässt sich die GK71-Überprüfung nicht pauschal bepreisen – der Aufwand hängt zu stark von der Anlage ab. Preisbestimmend sind:
- Anzahl der Gasgeräte (nur Therme oder zusätzlich Gasherd, Durchlauferhitzer, Konvektoren).
- Länge und Zugänglichkeit der Leitungen – frei verlegt oder eingeschlitzt, ein Stockwerk oder mehrere.
- Anzahl der Einheiten: eine einzelne Wohnung oder eine Liegenschaft mit vielen Wohnungen.
- Zustand der Anlage: ob im Zuge der Prüfung Mängel behoben werden müssen.
Rufen Sie uns an – wir sagen Ihnen nach ein paar Fragen zu Ihrer Anlage verbindlich, was die Überprüfung bei Ihnen kostet. Für Hausverwaltungen erstellen wir Sammelangebote für ganze Liegenschaften, was pro Wohnung deutlich günstiger ist als Einzeltermine.
Was passiert bei fehlender oder nicht bestandener Prüfung?
Die Konsequenzen zeigen sich meist nicht sofort, sondern genau dann, wenn es unangenehm wird – im Schadensfall:
- Versicherung: Ohne Nachweis der ordnungsgemäßen Überprüfung können Leistungen gekürzt oder verweigert werden. Das Prüfprotokoll ist Ihr Beleg.
- Haftung: Als Eigentümer oder Verwalter tragen Sie die Verantwortung für den sicheren Zustand der Anlage.
- Mietverhältnis: Vermieter können entstandene Kosten weiterverrechnen, wenn die vertraglich zugesagte Überprüfung unterblieben ist.
- Abschaltung: Wird eine Undichtheit festgestellt, wird die Anlage bis zur Behebung außer Betrieb genommen – im Winter heißt das: keine Heizung, kein Warmwasser.
Bei Gasgeruch nicht auf den Prüftermin warten. Kein Licht und keine Geräte schalten, nicht in der Wohnung telefonieren, Gashaupthahn zudrehen, Fenster öffnen, alle Personen aus der Wohnung bringen – und erst von außerhalb der Wohnung die Gasgebrechenstelle verständigen.
Der unsichtbare Zwilling: Kohlenmonoxid
Die GK71-Überprüfung deckt Gasaustritt vor der Verbrennung ab. Das zweite, deutlich häufiger unterschätzte Risiko entsteht nach der Verbrennung: Kohlenmonoxid, das bei gestörter Abgasführung oder unzureichender Belüftung in den Raum gelangt. CO ist geruch- und farblos und daher besonders tückisch. Wie Sie sich schützen und welche Warnzeichen es gibt, lesen Sie hier: Kohlenmonoxid aus der Gastherme – Gefahr und Schutz. Beide Risiken zusammen abzudecken bedeutet in der Praxis: jährliche Wartung inklusive Abgasmessung plus GK71-Überprüfung im vorgeschriebenen Intervall.
GK71-Überprüfung bei Hochstern
Hochstern ist konzessionierter Meisterbetrieb und nach ÖVGW zugelassen – wir führen die GK71-Überprüfung in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland rechtsgültig durch. Sie bekommen den Befund direkt vor Ort besprochen, festgestellte Mängel beheben wir auf Wunsch gleich mit, und Sie erhalten ein vollständiges Prüfprotokoll. Für Hausverwaltungen koordinieren wir ganze Liegenschaften mit Sammelterminen.
Sie wissen nicht, wann Ihre Gasanlage zuletzt geprüft wurde? Dann ist das der richtige Zeitpunkt für einen Anruf: 01 / 208 00 82 – oder schildern Sie uns Ihre Anlage über das Kontaktformular. Wir sagen Ihnen, welches Intervall bei Ihnen gilt und was die Überprüfung kostet.




