Kurz gesagt: Eine feste gesetzliche Wartungsfrist gibt es in Wien nicht, die meisten Hersteller verlangen aber eine jährliche Wartung. Pflicht ist bei Gasthermen unter 26 kW die Überprüfung mit Abgasmessung alle vier Jahre. In der Mietwohnung zahlen Sie die Wartung, Reparatur und Tausch zahlt die Vermietung. Was die Wartung in Wien kostet, finden Sie mit Preisvergleich auf der Seite Thermenwartung Wien: Kosten und Fixpreis.
Ist die Wartung der Gastherme in Wien Pflicht?
Eine feste Frist für die Wartung schreibt das Wiener Recht nicht vor. Fest geregelt ist nur die wiederkehrende Überprüfung mit Abgasmessung, die wir weiter unten erklären. Trotzdem gibt es gute Gründe, die Wartung nicht schleifen zu lassen:
- Garantie: Fast alle Hersteller verlangen eine regelmäßige Wartung durch einen Fachbetrieb. Fehlt sie, kann die Garantie verfallen.
- Mietvertrag: In der Mietwohnung sind Sie für die Wartung zuständig. Fällt die Therme wegen vernachlässigter Wartung früher aus, kann die Vermietung einen Teil der Kosten verlangen.
- Sicherheit: Verschmutzte Brenner und Wärmetauscher verschlechtern die Verbrennung. Dabei kann Kohlenmonoxid entstehen. Mehr dazu im Ratgeber Kohlenmonoxid aus der Gastherme.
- Ausfälle vermeiden: Verschleiß an Dichtungen, Ausdehnungsgefäß oder Sicherheitsventil fällt bei der Wartung auf, bevor die Therme im Winter streikt.
Wie oft sollte die Gastherme gewartet werden?
Die meisten Hersteller schreiben eine jährliche Wartung vor. Die Arbeiterkammer Wien nennt etwa zwei Jahre als Richtwert und verweist auf die Bedienungsanleitung. Wir empfehlen die jährliche Wartung, am besten zwischen Mai und August: Dann sind Termine leichter zu bekommen, und falls ein Teil getauscht werden muss, ist vor der Heizsaison genug Zeit.
Früher anrufen sollten Sie, wenn der Wasserdruck immer wieder fällt, die Therme Fehlercodes zeigt, ungewohnte Geräusche macht oder das Warmwasser schwankt. Wie Sie den Druck selbst prüfen, steht im Ratgeber Therme Wasser nachfüllen.
Abgasmessung in Wien: Pflicht alle vier Jahre
Wartung und Abgasmessung werden oft verwechselt. Die Wartung hält die Therme sauber, sicher und sparsam. Die Abgasmessung ist eine gesetzliche Überprüfung: Gemessen werden unter anderem der CO-Gehalt, der O₂- oder CO₂-Gehalt und der Abgasverlust.
- Intervall: Bei Gasthermen und Gas-Warmwasserbereitern unter 26 kW ist die Überprüfung mit Abgasmessung mindestens alle vier Jahre fällig (§ 23 Wiener Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagengesetz 2015). Das betrifft die meisten Thermen in Wohnungen.
- Neue Therme: Die erste Messung ist spätestens vier Wochen nach der Inbetriebnahme vorgeschrieben.
- Wer misst: der Rauchfangkehrer oder ein Fachbetrieb mit Prüfnummer der MA 36.
- Nachweis: Nach einer positiven Messung kommt eine Prüfplakette auf das Gerät, den Befund bekommen Sie mit.
Ist die Messung bei Ihnen fällig, lohnt es sich, sie mit der Wartung zu verbinden. Das spart einen zweiten Termin. Mehr dazu auf der Seite Abgasmessung.
Mieter oder Vermieter: Wer zahlt die Wartung?
Für Mietwohnungen gilt laut Arbeiterkammer Wien:
- Wartung zahlt die Mieterin oder der Mieter. Sie sind für die regelmäßige Wartung zuständig und tragen die Kosten.
- Reparatur und Tausch zahlt die Vermieterin oder der Vermieter. Seit 2015 muss eine mitvermietete Therme auf Kosten der Vermietung repariert oder ausgetauscht werden. Das gilt für Wohnungen im Voll- und Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes.
- Ausnahme: In Ein- und Zweifamilienhäusern kann im Mietvertrag unter Umständen etwas anderes vereinbart werden.
- Wartung vernachlässigt: Fällt die Therme deshalb früher aus, kann die Vermietung einen Teil der Kosten von Ihnen verlangen.
Tipp für Mieter: Heben Sie jedes Wartungsprotokoll und jede Rechnung auf. Damit belegen Sie im Streitfall, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind. Bei konkreten Mietfragen helfen die Arbeiterkammer und die Mietervereinigung, dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Was bei der Wartung einer Gastherme gemacht wird
- Sichtprüfung: Zustand, Anschlüsse, Display und Fehlerspeicher, Abgasführung
- Reinigung von Brenner und Wärmetauscher
- Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen und Prüfung des Abgaswächters
- Funktionstest und Einstellung von Zündung, Flamme, Wasserdruck und Sicherheitsventil
- Prüfprotokoll nach ÖVGW-Richtlinie, das Sie für Vermieter und Versicherung aufbewahren
Die Wartung dauert meist 45 bis 90 Minuten. Stellt sich heraus, dass ein Teil verschlissen ist, sagen wir Ihnen vorher, was der Tausch kostet. Ohne Ihr Okay wird nichts getauscht.
Was kostet die Wartung?
Wiener Installateure verlangen für die Wartung einer Gastherme meist rund € 140 bis € 260, die Abgasmessung kommt fast überall extra dazu. Bei Hochstern zahlen Sie € 159 Fixpreis inkl. Anfahrt in Wien, mit Abgasmessung € 209. Den ausführlichen Preisvergleich mit Rechenbeispiel finden Sie auf der Seite Thermenwartung Wien – Kosten.
Vorsicht bei sehr billigen Angeboten: Hinter Lockpreisen steckt oft nur eine kurze Durchsicht, Reinigung und Anfahrt werden dann extra verrechnet. Lassen Sie nur einen befugten Gas-Installateur an Ihre Therme. Bei Gasgeruch sofort Fenster öffnen, keine Schalter betätigen, die Wohnung verlassen und den Gas-Notruf 128 wählen.
Gastherme warten lassen bei Hochstern in Wien
Wir sind ein unabhängiger, ÖVGW-konzessionierter Installateur-Meisterbetrieb aus 1110 Wien und warten alle gängigen Marken, darunter Vaillant, Junkers, Baxi, Wolf, Saunier Duval und Viessmann. Zeigt sich bei der Wartung ein Defekt, übernehmen wir auch die Thermenreparatur. Ist die Therme alt und eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, beraten wir Sie ehrlich zum Thermentausch in Wien.
Termin für Ihre Thermenwartung: Rufen Sie uns an unter 01 / 208 00 82 oder fragen Sie über das Kontaktformular an. Leistungen, Ablauf und Preise finden Sie auf der Seite Thermenwartung Wien.




